Damit der Abend im Sharks zu einem Erlebnis wird und nicht schon an der Tür mit Streit endet, ist folgendes zu beachten. Den Besuchern wird jedoch der Einlass verwehrt wenn diese, das Mindestalter von 16 Jahren nicht erreicht haben, an den dafür vorgesehenen Veranstaltungen ab 16 Jahren ohne Aufsichtsperson und/ oder ohne Fürsorgeübertragung (Partyzettel/Muttizettel) kommen, sich in einem stark alkoholisierten Zustand befinden, offensichtlich illegale Betäubungsmittel konsumiert haben, ein für die Party inakzeptables Outfit haben, bei unserem Sicherheitspersonal Stress machen oder Stress- bzw. Gewaltpotential vermuten lassen.
Eine Aufarbeitung / Diskussion der genauen Umstände können wir am Abend leider nicht leisten. Wir erwarten deshalb von unserer Security auch nicht, dass sie ihre Entscheidung gegenüber abgewiesenen Gästen ausführlich begründen, wozu sie im Übrigen rechtlich auch nicht verpflichtet sind. Wir behandeln unsere Gäste mit Respekt und erwarten dies auch von unseren Gästen. Als Nachtbetrieb behalten wir uns das Recht vor, Ausweiskontrollen bei jedem Gast durchzuführen. Wir bitten unsere Gäste ausdrücklich, einen gültigen Personalausweis, mitzuführen.