Allgemeine Informationen
Einlass l Security
Damit der Abend im Sharks zu einem Erlebnis wird und nicht schon an der Tür mit Streit endet, ist folgendes zu beachten. Den Besuchern wird jedoch der Einlass verwehrt wenn diese, das Mindestalter von 16 Jahren nicht erreicht haben, an den dafür vorgesehenen Veranstaltungen ab 16 Jahren ohne Aufsichtsperson und/ oder ohne Fürsorgeübertragung (Partyzettel/Muttizettel) kommen, sich in einem stark alkoholisierten Zustand befinden, offensichtlich illegale Betäubungsmittel konsumiert haben, ein für die Party inakzeptables Outfit haben, bei unserem Sicherheitspersonal Stress machen oder Stress- bzw. Gewaltpotential vermuten lassen.
Eine Aufarbeitung / Diskussion der genauen Umstände können wir am Abend leider nicht leisten. Wir erwarten deshalb von unserer Security auch nicht, dass sie ihre Entscheidung gegenüber abgewiesenen Gästen ausführlich begründen, wozu sie im Übrigen rechtlich auch nicht verpflichtet sind. Wir behandeln unsere Gäste mit Respekt und erwarten dies auch von unseren Gästen. Als Nachtbetrieb behalten wir uns das Recht vor, Ausweiskontrollen bei jedem Gast durchzuführen. Wir bitten unsere Gäste ausdrücklich, einen gültigen Personalausweis, mitzuführen.
Jugendschutz
Aufgrund der gesetzlichen Lage besteht die Möglichkeit, dass Eltern durch eine Personenfürsorgeübertragung die Aufsichtspflicht auf eine andere mindestens 18-jährige Person für den Besuch im Sharks übertragen und damit einen Aufenthalt für die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren im Sharks nach 24 Uhr ermöglichen. Bitte denkt daran, dass 16 & 17 jährige Gäste am Eingang einen spezielle Personenfürsorgeübertragung dabei haben müssen! Alle Daten müssen Felder müssen ausgefüllt und das Formular muss handschriftlich unterschreiben sein. Das Formular wird vor Ort abgegeben. Eine über 18 Jährige Person kann maximal zwei Jugendliche beaufsichtigen, alle Personen müssen aus organisatorischen Gründen das Sharks bis um 23.50 Uhr betreten. Danach kann ein Einlass mit U18 Formular nicht mehr zugesichert werden.