Hier findet Ihr eine Übersicht über unser Hygienekonzept für unser Sharks

#SHARKSDBR HYGIENEKONZEPT 2G+ 
 
Die Grundlage für die Zugänglichkeit der Räume und für das Hygienekonzept sind die Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes im Sinne des §2 Absatz 1 sowie die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom Juni 2021, 5. Oktober 2021, 27. Januar 2022 sowie vom 24. Februar 2022.
Das Einhalten von Hygieneregeln wird über diverse Wege (z.B. Social Media, Homepage, Videoscreen, Einlass, Garderobe, Toilettenbereich) an das Publikum herangetragen und durch die Mitarbeiter umgesetzt.
 
Allgemeine Hinweise
 
• Ein Besuch des Sharks ist nur gestattet, wenn der Gast geimpft oder genesen + tagesaktuellem Test sowie geboostert ist. Für geimpfte Gäste zählt nur der Nachweis per App CovPass, eine Impfbescheinigung oder Impfausweis + ein tagesaktueller Test. Für Genesene Gäste gilt ein maximal 6 Monate alter Nachweis + ein tagesaktueller Test der ebenso mitzuführen ist. Für geboosterte Gäste zählt nur der Nachweis per App CovPass, eine Impfbescheinigung oder Impfausweis mit 3 von 3 Impfungen. Die jeweiligen Unterlagen werden im Einlasszeitfenster nacheinander und vor Betreten der Location durch unsere Mitarbeiter, mit Abgleich durch einen gültigen Personalausweis, kontrolliert.
• Gäste, die über Erkältungssymptome und Atemwegsproblemen klagen, sind zwingend aufgefordert, die Räumlichkeiten nicht zu betreten. Hierfür sind in den Räumlichkeiten zudem an diversen deutlich sichtbaren Stellen Warn- und Erinnerungsschilder befestigt.
• Den Gästen wird vor Ort die Möglichkeit geboten, bargeldlos zu zahlen.
 
Handhygiene
• Den Gästen steht an diversen Punkten in den Räumlichkeit Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. So unter anderem direkt im Eingangs- und Toilettenbereich. Hinweisschilder erklären unterstützend den Umgang mit den Materialen in unseren Räumlichkeiten.
• Des Weiteren sollen die Hände nach jedem Toilettenbesuch gründlich gewaschen werden, so steht es auch auf den jeweiligen Toiletten nahe Waschbecken. Zum Abtrocknen verwenden wir Einmalhandtücher.
 
Mund-Nasen-Schutz
• Ein Mund-Nasen-Schutz bietet einen aktiven Teil bei der Unterbindung der Verbreitung von COVID-19, ein Tragen der Maske wird den Gästen empfohlen. Hierfür sind in den Räumlichkeiten zudem an diversen deutlich sichtbaren Stellen Warn- und Erinnerungsschilder befestigt.
• Beschäftigte mit Besucherkontakt sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske/Mund-Nase-Schutz nach DIN 14683 zu tragen, dies gilt nicht, soweit sie durch eine geeignete Schutzvorrichtung geschützt werden.
 
Raumhygiene
• Für die Öffnung der Räumlichkeiten sind feste Zeiten vorgesehen.
• Vor und nach Veranstaltungen werden die Besucherbereiche (inkl. Griffe, Schalter, Handläufe) mit professionellem Reinigungsmittel gesäubert.
• Nicht automatisch öffnende Türen bleiben geöffnet, um Kontaktflächen zu vermeiden.
• Während den Veranstaltungen läuft unsere Lüftungsanlage durchgehend, um die Aerosole-Reduzierung zu bieten.
• Den Gästen wird ein großzügiger Außenbereich angeboten, um sich auch an der frischen Luft aufhalten zu können.
• Die sanitären Räumlichkeiten sind nach Möglichkeit einzeln zu betreten. Seifenspender und Papierhandtücher stehen ausreichend zur Verfügung. Es erfolgen Zwischenreinigungen dieser Räumlichkeiten während der Veranstaltung.
 
Abstandsregeln
• In den Räumlichkeiten weisen wir auf diversen Wegen die Gäste hin, den Abstand von mind. 1,5 Meter untereinander einzuhalten.
• Der Einlass ist so gestaltet, dass das zeitliche Fenster groß angesetzt ist, um mögliche Warteschlangen zu reduzieren. Zudem ist der Einlass s-förmig mit Absperrgittern angelegt, sodass Abstand gehalten werden kann.
• Das Personal ist angehalten den Mindestabstand zu den Gästen zu jeder Zeit einzuhalten, ist dies nicht der Fall, trägt der Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz bis dieser wieder eingehalten werden kann.